Die DKV hat zum 1.4.2014 ein Naturheilverfahren-Deckungskonzept (Tarif BNHB) in der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) eingeführt. Damit erweitert sich die Produktpalette in der bKV auf insgesamt neun Bausteine.
Das Deckungskonzept sieht folgende Leistungen vor:
- die erstattungsfähigen Aufwendungen für vom Arzt oder Heilpraktiker durchgeführte Behandlungen nach Methoden der Alternativmedizin;
- die vom Arzt oder Heilpraktiker im Zusammenhang mit einer solchen Behandlung verordneten Arznei-, Verband- und Heilmittel;
- Leistungen des DKV-Gesundheitstelefons;
- der Tarif BNHB erstattet 80 Prozent der oben genannten Aufwendungen bis zu einem Höchstsatz von 1.000 Euro je Kalenderjahr.
Der Tarif BNHB besticht durch ein besonders attraktives Preis- / Leistungsniveau. Sie können ihn Firmenkunden mit mindestens 25 gesetzlich versicherten Mitarbeitern anbieten. Ein Abschluss von weiteren Deckungskonzepten neben dem BNHB ist nicht zwingend erforderlich.
Bei Fragen zur betrieblichen Krankenversicherung wenden Sie sich bitte an Ihren Maklerbetreuer.